Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Michael Achermann GmbH
Stand: 1.9.2025
1. Anbieterin / Vertragspartnerin
Michael Achermann GmbH, Stegenstrasse 16, 6048 Horw, Schweiz
E-Mail: michael@achermann.ch
UID/HR: CHE-109.866.012
Nachfolgend „Anbieterin“.
2. Geltungsbereich
2.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Leistungen der Anbieterin gegenüber Kundinnen und Kunden („Kunde“).
2.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin diese schriftlich akzeptiert.
2.3 Diese AGB richten sich primär an Unternehmen/Organisationen (B2B). Für Konsumenten können zwingende Schutzbestimmungen vorgehen.
3. Leistungen und Leistungsverständnis
3.1 Die Anbieterin erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Organisationsberatung, Strategie/Struktur, Kultur/Führung, Transformation, Coaching, Moderation, Workshops, Sparring, Vorträge sowie projektbezogene Umsetzungsbegleitung.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Anbieterin eine Dienstleistung (Bemühens-/Sorgfaltspflicht), keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder ein garantiertes Ergebnis.
3.3 Umfang, Ziele, Vorgehen, Deliverables, Termine, Honorar und allfällige Annahmen werden in Offerte/Statement of Work (SOW) festgelegt.
4. Offerte, Vertragsschluss, Priorität der Dokumente
4.1 Offerten sind – sofern nicht anders angegeben – 30 Tage gültig.
4.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
-
schriftliche Annahme der Offerte/SOW (auch per E-Mail) oder
-
Beauftragung/Bestellung des Kunden oder
-
Beginn der Leistungserbringung durch die Anbieterin.
4.3 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) SOW/Offerte/Vertrag, (2) besondere Vereinbarungen/Anhänge, (3) AGB.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen bereit.
5.2 Verzögerungen/Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zulasten des Kunden (Terminverschiebungen, Zusatzkosten).
5.3 Der Kunde stellt sicher, dass interne Stakeholder (z.B. Führung, HR, IT, Arbeitnehmervertretungen) gemäss Projektbedarf eingebunden werden.
6. Subunternehmer und Drittleistungen
6.1 Die Anbieterin darf qualifizierte Subunternehmer beiziehen.
6.2 Drittleistungen (z.B. Tools, Lizenzen, Räume, externe Referenten) werden – sofern nicht in der Offerte enthalten – separat verrechnet oder direkt vom Kunden beschafft.
7. Termine, Leistungsort, Reiseaufwand
7.1 Termine sind verbindlich, wenn schriftlich bestätigt.
7.2 Leistungen können vor Ort, remote oder hybrid erfolgen.
7.3 Reisezeiten, Spesen und Auslagen werden gemäss Offerte/SOW oder nach effektivem Aufwand verrechnet (Fahrt/Flug, Hotel, Verpflegung, etc.).
7.4 Die Anbieterin ist tätig in der Schweiz und u.a. auch in Dubai; bei Auslandseinsätzen können zusätzliche Bedingungen (Visa, lokale Abgaben, Sicherheit) gelten.
8. Preise, Honorar, Spesen
8.1 Es gelten die in Offerte/SOW vereinbarten Preise (z.B. Tagessatz, Pauschale, Retainer, Paket).
8.2 Alle Beträge verstehen sich exkl. MWST, sofern MWST-pflichtig und nicht anders ausgewiesen.
8.3 Auslagen/Drittleistungen werden zusätzlich verrechnet, sofern nicht ausdrücklich inkludiert.
9. Rechnungsstellung und Zahlung
9.1 Rechnungen sind innert 20 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
9.2 Die Anbieterin kann Teilrechnungen (z.B. monatlich, nach Meilensteinen, bei Retainern im Voraus) stellen.
9.3 Bei Zahlungsverzug kann die Anbieterin:
-
Verzugszins verlangen (gesetzlich zulässig),
-
Mahn-/Inkassokosten weiterverrechnen,
-
Leistungen sistieren, bis alle fälligen Beträge beglichen sind.
10. Änderungen (Change Requests)
10.1 Änderungswünsche des Kunden (Scope, Ziele, Deliverables, Timeline) werden als Change Request behandelt.
10.2 Führt eine Änderung zu Mehr- oder Minderaufwand, passt die Anbieterin Honorar und Termine entsprechend an; Umsetzung erst nach schriftlicher Freigabe.
11. Stornierung, Verschiebung, No-Show (insb. Workshops/Termine)
11.1 Verschiebungen/Stornierungen sind schriftlich mitzuteilen.
11.2 Für reservierte Workshops, Moderationen, Trainings, Coaching-Slots etc. gelten – sofern in der Offerte nicht anders geregelt – folgende Kosten:
-
bis 30 Kalendertage vor Termin: kostenfrei (bereits angefallene Dritt-/Reisekosten bleiben geschuldet)
-
29–15 Tage: 50% des vereinbarten Honorars
-
14–0 Tage oder No-Show: 100% des vereinbarten Honorars
11.3 Kann ein Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, gilt Ziff. 11.2 sinngemäss.
12. Abnahme von Deliverables
12.1 Soweit Deliverables vereinbart sind (z.B. Konzept, Analyse, Roadmap, Workshop-Design), gelten sie als abgenommen, wenn der Kunde nicht innert 10 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich wesentliche Mängel rügt.
12.2 Bei berechtigter Rüge liefert die Anbieterin innert angemessener Frist Nachbesserung im vereinbarten Umfang.
13. Rechte an Arbeitsergebnissen (IP)
13.1 Vorbestehende Methoden, Frameworks, Vorlagen, Tools, Know-how und generische Inhalte der Anbieterin bleiben deren Eigentum.
13.2 Der Kunde erhält an projektspezifischen Deliverables nach vollständiger Zahlung ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke, sofern nicht anders vereinbart.
13.3 Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung (z.B. Schulungsunterlagen, Methoden) bedarf der schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.
14. Vertraulichkeit
14.1 Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
14.2 Ausnahmen: gesetzliche Pflicht, behördliche Anordnung, Informationen, die bereits öffentlich sind oder ohne Vertragsverletzung öffentlich werden.
14.3 Die Vertraulichkeit gilt auch nach Vertragsende fort (mind. 3 Jahre; Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbeschränkt).
15. Datenschutz
15.1 Die Parteien bearbeiten Personendaten gemäss anwendbarem Datenschutzrecht (insb. Schweizer DSG).
15.2 Bearbeitet die Anbieterin Personendaten im Auftrag des Kunden (Auftragsbearbeitung), schliessen die Parteien bei Bedarf eine separate Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV) ab.
15.3 Der Kunde ist verantwortlich, dass er über notwendige Rechtsgrundlagen/Informationen/Einwilligungen (z.B. für Umfragen, Interviews, Tools) verfügt.
16. Gewährleistung
16.1 Bei Dienstleistungen ist eine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg ausgeschlossen (vgl. Ziff. 3.2).
16.2 Für allfällige Sach-/Rechtsmängel an ausdrücklich als Werk geschuldeten Deliverables beschränkt sich die Gewährleistung – soweit gesetzlich zulässig – auf Nachbesserung.
17. Haftung
17.1 Die Anbieterin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
17.2 Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – betragsmässig begrenzt auf das Honorar, das der Kunde für die betroffene Leistung (bzw. in den letzten 30 Tagen) bezahlt hat.
17.3 Ausgeschlossen sind indirekte Schäden und Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Reputationsschäden), soweit gesetzlich zulässig.
17.4 Die Anbieterin haftet nicht für Leistungen/Produkte Dritter (Tools, Plattformen, externe Partner), die nicht von ihr kontrolliert werden.
18. Höhere Gewalt
Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs (z.B. Naturereignisse, Streik, Pandemiemassnahmen, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen) berechtigen beide Parteien, Termine angemessen zu verschieben. Bereits entstandene Aufwände/Auslagen bleiben geschuldet.
19. Referenzen
Die Anbieterin darf den Kunden als Referenz (Name/Logo/kurze Beschreibung) nennen.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt, sofern nicht zwingendes Recht anderes verlangt).
20.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam; die Parteien ersetzen sie durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung.
20.3 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen.
20.4 Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Anbieterin (Horw-Luzern).